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Art. 8a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (Organisationsverordnung WEU, OrV WEU) - Amt für Veterinärwesen (AVET)

Aufgaben der Organisationseinheiten
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Art. 8a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (Organisationsverordnung WEU, OrV WEU) · Amt für Veterinärwesen (AVET)

1. Das Amt für Veterinärwesen ist zuständig für

a) die Tiergesundheit, den Tierverkehr und die Tierseuchenkasse,

b) den Vollzug der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung in den Bereichen Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und Schlachtung,

c) die tierärztliche Berufsausübung und die Tierarzneimittel,

d) den Tierschutz,

e) das Hundewesen,

f) die Führungsunterstützungs- und Querschnittsaufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich.

2. Die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Veterinärwesen üben ihre Funktion als Organe der gerichtlichen Polizei aus.

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