Art. 3a Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (DelDV WEU) - Weitere Befugnisse im Personalbereich
Art. 3a Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (DelDV WEU) · Weitere Befugnisse im Personalbereich
1. Die Direktorin oder der Direktor ist verantwortlich für die Umsetzung der Personalstrategie des Kantons und die strategische Personalplanung für die gesamte Direktion. Zudem ist sie oder er zuständig für
a die Erklärung der Anwendbarkeit anderer Arbeitszeitmodelle,
b den Entscheid über eine abweichende Festlegung der Warngrenzen gemäss Jahresarbeitszeitreglement,
c die Bewilligung zur Arbeitsleistung ausserhalb der Schweiz.
2. Sie oder er kann bei Bedarf in allen anderen personalpolitischen Bereichen direktionsweite Weisungen erlassen, soweit dies die Personalgesetzgebung zulässt.
3. Das Generalsekretariat ist insbesondere zuständig für
a das Controlling über die Zielerreichung der Personalstrategie,
b die Bewirtschaftung des Stellenplans,
c die Information der Zentralen Personalkoordinationsstelle (ZPS) über zu besetzende und neu geschaffene Stellen sowie Stellenaufhebungen.
4. Die weiteren Befugnisse des Generalsekretariats im Personalbereich werden im Organisationsreglement des Generalsekretariats und in einem Einsatzkonzept näher beschrieben.