152.211
ORVSTAOOCHAROCSASTACHA
CH-BE
Art. 5b Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) - 2. Aufgaben
Gliederung
Art. 5b Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) · 2. Aufgaben
1. Die Fachkommission unterstützt die Fachstelle und berät sie sowie den Regierungsrat.
2. Sie sorgt für ein Informations- und Kontaktnetz zwischen der Fachstelle und den verschiedenen Organisationen und Institutionen, die sich mit Gleichstellungsfragen befassen.