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Art. 5b Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) - 2. Aufgaben

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Art. 5b Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) · 2. Aufgaben

1. Die Fachkommission unterstützt die Fachstelle und berät sie sowie den Regierungsrat.

2. Sie sorgt für ein Informations- und Kontaktnetz zwischen der Fachstelle und den verschiedenen Organisationen und Institutionen, die sich mit Gleichstellungsfragen befassen.

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