152.211
ORVSTAOOCHAROCSASTACHA
CH-BE
Art. 5a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) - Fachkommission für Gleichstellungsfragen 1. Zusammensetzung
Gliederung
Art. 5a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) · Fachkommission für Gleichstellungsfragen 1. Zusammensetzung
1. Der Regierungsrat ernennt die 15 bis 21 Mitglieder der Fachkommission für Gleichstellungsfragen (Fachkommission).
2. Dieser gehören Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen und Institutionen sowie Einzelpersonen an, die sich mit Gleichstellungsfragen befassen. Dabei soll politisch und sozial ein möglichst breites Spektrum gewährleistet sein.
3. Ein Sitz ist der Vertreterin oder dem Vertreter des Gleichstellungsnetzwerks "Réseau égalité Berne francophone" vorbehalten.
4. Der BJR und der RFB werden vorgängig zu Kandidaturen aus dem Berner Jura und aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne konsultiert.