Art. 12a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) - Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR)
Art. 12a Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) · Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR)
1. Das Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen
a) ist zuständig für Fragen der Zweisprachigkeit des Kantons;
b) betreut die Zusammenarbeit der Kantonsverwaltung mit den durch das Gesetz vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)[[10]](#enumeration_itemtext_content_fn_2836952_2_10_c) eingesetzten Organen und führt die Generalsekretariate des BJR und des RFB;
c) betreut den Dienst der Juradelegation des Regierungsrates;
d) führt das französischsprachige Sekretariat der Staatskanzlei;
e) koordiniert die Simultandolmetschung für die Sitzungen des Grossen Rates;
f) unterstützt das Sekretariat der Deputation;
g) überprüft Texte, die vom Grossen Rat und vom Regierungsrat erlassen werden sowie stichprobenweise oder auf Wunsch alle anderen Texte, die innerhalb der Direktionen übersetzt werden, auf die Übereinstimmung der Fassungen in den beiden Amtssprachen und auf ihre sprachliche Richtigkeit;
h) übersetzt für die Bedürfnisse der Staatskanzlei;
i) unterstützt und berät die Übersetzungsdienste der Direktionen;
k) leitet die Terminologiearbeiten und verwaltet die Terminologiedatenbank und die Terminologiebibliothek der Kantonsverwaltung;
l) betreut den Dienst für begleitende Rechtsetzung, jurassische Angelegenheiten und Zweisprachigkeit, einschliesslich Gesetzespublikationen;
m) führt das Sekretariat der Redaktionskommission;
n) wirkt bei der administrativen Vorbereitung und Abwicklung der Sessionen des Grossen Rates mit;
o) führt das Finanzcontrolling durch;
p) betreut zentral das Finanz- und Rechnungswesen der Staatskanzlei;
q) sorgt für die integrierte Aufgaben- und Ressourcenplanung innerhalb der Staatskanzlei;
r) führt die Zentrale Beschaffungsstelle Büromaterial und Print (ZBS BP);
s) ist kantonal zuständig für die zentrale Beschaffung von Büromaterial, Drucksachen, Fachliteratur und Presseerzeugnissen sowie Post- und Kurierdienstleistungen;
t) besorgt die Rathausverwaltung und stellt die Weibeldienste sicher;
u) stellt die Herausgabe des Amtsblatts und die Aufsicht über das Amtsblatt sicher.
2. Der Dienst für begleitende Rechtsetzung, jurassische Angelegenheiten und Zweisprachigkeit erfüllt seine Aufgaben fachlich selbstständig und unabhängig, soweit diese den Bereich der begleitenden Rechtsetzung betreffen.