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152.17 KRGVOCACERCGV CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) - Nicht klassifizierte Dokumente

Klassifizierung
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Art. 6 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) · Nicht klassifizierte Dokumente

Dokumente zu Regierungsratsgeschäften, die nicht oder nach einer befristeten Klassifizierung nicht mehr klassifiziert sind, sind öffentlich.

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