152.17
KRGVOCACERCGV
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) - Nicht klassifizierte Dokumente
Klassifizierung
Art. 6 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) · Nicht klassifizierte Dokumente
Dokumente zu Regierungsratsgeschäften, die nicht oder nach einer befristeten Klassifizierung nicht mehr klassifiziert sind, sind öffentlich.
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Gegenstand und Zweck
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