152.17
KRGVOCACERCGV
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) - Klassifizierungskategorien
Klassifizierung
Art. 2 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) · Klassifizierungskategorien
1. Dokumente zu Regierungsratsgeschäften, die schutzwürdige Informationen umfassen, sind gemäss der Schutzwürdigkeit ihres Inhalts einer der folgenden Klassifizierungskategorien zuzuweisen
a) «Geheim»,
b) «Vertraulich»,
c) «Intern».
2. Einzelne Dokumente zu einem Regierungsratsgeschäft sind abweichend zu klassifizieren und entsprechend zu kennzeichnen, wenn ein unterschiedlicher Schutzbedarf besteht.
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Gegenstand und Zweck
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