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152.17 KRGVOCACERCGV CH-BE

Art. 18 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 18 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.

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