Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.17 KRGVOCACERCGV CH-BE

Art. 13 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) - Einsicht in klassifizierte Dokumente zu Regierungsratsgeschäften

Bekanntgabe und Einsicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) · Einsicht in klassifizierte Dokumente zu Regierungsratsgeschäften

1. Die Einsicht in klassifizierte Dokumente zu Regierungsratsgeschäften richtet sich nach den Bestimmungen über den Zugang zu Informationen (Art. 27 ff. IMG; Art. 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung vom 15.11.2023 über die Information und die Medienförderung [IMV]).

2. ...

3. Wird Einsicht in klassifizierte Dokumente zu Regierungsratsgeschäften gewährt, so prüft die zuständige Behörde, ob das Dokument entklassifiziert werden soll.

← Art. 12 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) Gegenstand und Zweck Art. 14 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →