152.17
KRGVOCACERCGV
CH-BE
Art. 10 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) - Sperrfrist
Bekanntgabe und Einsicht
Art. 10 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) · Sperrfrist
Ist der Inhalt von nicht klassifizierten Dokumenten für eine bestimmte Zeit nach der Beschlussfassung schutzwürdig, ist eine Sperrfrist für die Bekanntgabe vorzusehen.
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Gegenstand und Zweck
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