152.17
KRGVOCACERCGV
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV)
Gegenstand und Zweck
Art. 1 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV)
1. Diese Verordnung legt fest, welche Massnahmen zur Klassifizierung und Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften zu treffen sind, und regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten.
2. Sie gewährleistet im Rahmen der Informations- und Datenschutzgesetzgebung den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften, den Schutz von nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen, namentlich von Personendaten, sowie den Schutz des Kollegialitätsprinzips.
3. Das Regierungsratsgeschäft umfasst alle Beschlüsse des Regierungsrates, die Dokumente, die der Begründung der Anträge dienen, und die allfälligen weiteren zum Geschäft gehörigen Dokumente.