152.11
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CH-BE
Art. 4 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates (Organisationsverordnung RR; OrV RR) - Entscheide und wichtige Vorkommnisse
Beratungen
Art. 4 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates (Organisationsverordnung RR; OrV RR) · Entscheide und wichtige Vorkommnisse
1. Der Regierungsrat trifft grundlegende und wichtige Entscheide im Kollegium. Dazu gehören insbesondere die Festlegung der Regierungspolitik, grundlegende Planungen, wegleitende Beschlüsse in Rechtsetzungsverfahren und Finanzangelegenheiten sowie wichtige Personalentscheide.
2. Die Mitglieder des Regierungsrates informieren das Kollegium frühzeitig über Vorkommnisse von wesentlicher Bedeutung im Verantwortungsbereich ihrer Direktion.