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Art. 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GlG) - Kantonale Schlichtungsstelle

Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse - ...
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Art. 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GlG) · Kantonale Schlichtungsstelle

1. Die regionale Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland ist die kantonale Schlichtungsstelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons und der Gemeinden.

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