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152.053.7 PDSDVWEUFDPODDEEEWEUDEEE CH-BE

Art. 1 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV WEU) - Gegenstand

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Art. 1 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV WEU) · Gegenstand

1. Diese Direktionsverordnung regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b PDSG.

2. Sie beinhaltet die Berechtigungsregeln der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion für die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform) nach Artikel 18 GERES V.

Gegenstand Art. 2 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV WEU) →

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