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152.053.6 PDSRJUSFDPRJUSJUS CH-BE

Art. 1 Reglement über die Berechtigungen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft für die zentralen Personendatensammlungen (PDS R JUS) - Gegenstand

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Art. 1 Reglement über die Berechtigungen der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft für die zentralen Personendatensammlungen (PDS R JUS) · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b PDSG.

2. Es beinhaltet die Berechtigungsregeln der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft für die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform) und die Zentrale Personenverwaltung (ZPV) nach Artikel 18 GERES V und Artikel 11 ZPV V.

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