Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.053.5 PDSDVBKDFDPODINCBKDINC CH-BE

Art. 4 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) - Benutzerkonten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) · Benutzerkonten

1. Die Benutzerkonten der berechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme werden anhand des Anhangs 1 erstellt.

← Art. 3 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) Gegenstand Art. 5 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →