152.053.5
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CH-BE
Art. 3 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) - Antrags- und Zugriffsrechte
Art. 3 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) · Antrags- und Zugriffsrechte
Die zugriffsberechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme, sowie die Funktionen, welche einen Antrag zur Errichtung eines Benutzerkontos stellen dürfen, werden in Anhang 1 festgelegt.