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152.053.5 PDSDVBKDFDPODINCBKDINC CH-BE

Art. 1 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) - Gegenstand

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Art. 1 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) · Gegenstand

1. Diese Direktionsverordnung regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen.

2. Sie beinhaltet die Berechtigungsregeln der Bildungs- und Kulturdirektion für die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform).

Gegenstand Art. 2 Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen (PDS DV BKD) →

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