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152.051 GERESVOGERESGERES CH-BE

Art. 41 Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V) - Zertifizierung

Kosten
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Art. 41 Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V) · Zertifizierung

1. Die Zertifizierung ist grundsätzlich kostenlos.

2. Die Antragstellerinnen und Antragsteller tragen ihre eigenen Kosten.

3. Das KAIO kann aufwandsabhängige Gebühren nach Artikel 8 der Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV) 19 erheben, wenn ihm im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Entzug der Zertifizierung ein besonderer Aufwand entsteht, den die Antragstellerinnen und Antragsteller zu vertreten haben, namentlich wegen unzureichender Mitwirkung.

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