152.051
GERESVOGERESGERES
CH-BE
Art. 34 Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V) - Grundsatz
Technische Anforderungen - Zertifizierung der Einwohnerregister-Schnittstellensoftware
Art. 34 Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V) · Grundsatz
Das KAIO prüft und zertifiziert auf schriftlichen Antrag hin Einwohnerregister-Schnittstellensoftware.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind zur Mitwirkung an der Prüfung verpflichtet.
Die Zertifizierung bestätigt, dass die geprüfte Version der Schnittstellensoftware für die Datenübermittlung tauglich und zugelassen ist.