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152.051 GERESVOGERESGERES CH-BE

Art. 34 Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V) - Grundsatz

Technische Anforderungen - Zertifizierung der Einwohnerregister-Schnittstellensoftware
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Art. 34 Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V) · Grundsatz

Das KAIO prüft und zertifiziert auf schriftlichen Antrag hin Einwohnerregister-Schnittstellensoftware.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind zur Mitwirkung an der Prüfung verpflichtet.

Die Zertifizierung bestätigt, dass die geprüfte Version der Schnittstellensoftware für die Datenübermittlung tauglich und zugelassen ist.

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