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152.040.1 DSVOPD CH-BE

Art. 13 Datenschutzverordnung (DSV) - Dokumentation

Datenschutzaufsichtsstelle, Kontaktstellen für Datenschutz
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Art. 13 Datenschutzverordnung (DSV) · Dokumentation

1. Die verantwortlichen Behörden legen der Aufsichtsstelle alle Vorlagen über Erlasse und andere Massnahmen nach Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe k KDSG vor, welche die Bearbeitung von Personendaten und den Datenschutz betreffen.

2. Die Direktionen und die Staatskanzlei teilen der kantonalen Aufsichtsstelle ihre Verfügungen und Entscheide im Bereich des Datenschutzes in anonymisierter Form mit.

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