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Art. 7 Gesetz über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG) - Datenschutz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Gesetz über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG) · Datenschutz

1. Die Bedag Informatik untersteht der Datenschutzgesetzgebung des Kantons Bern, soweit sie kantonale Aufgaben erfüllt.

2. Sie untersteht der eidgenössischen Datenschutzgesetzgebung, soweit sie für Dritte ohne besonderen Auftrag des Kantons gewerbliche Leistungen erbringt.

3. Sie untersteht anderem Datenschutzrecht, soweit dies vereinbart oder durch die besondere Datenschutzgesetzgebung vorgesehen ist.

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