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152.025 VMVOPC CH-BE

Art. 21 Verordnung über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 21 Verordnung über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 26. Juni 1996 über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV)[7] wird aufgehoben.

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