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152.025 VMVOPC CH-BE

Art. 13 Verordnung über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV) - Form

Mitberichtsverfahren - Grundsätzliches
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Art. 13 Verordnung über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV) · Form

Das Mitberichtsverfahren wird digital durchgeführt.

Bei als «Geheim» klassifizierten Regierungsratsgeschäften kann das Mitberichtsverfahren in Papierform durchgeführt werden.

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