Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.010 ADSDDTDD CH-BE

Art. 9 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Staatskanzlei

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Staatskanzlei

1. Die Staatskanzlei erfüllt die ihr zugeteilten Stabsfunktionen sowie Aufgaben auf den folgenden Gebieten

a politische Planung,

b politische Rechte,

c amtliche Veröffentlichung von Erlassen,

d Information der Öffentlichkeit und Kommunikation,

d1 *** Medienförderung, Förderung der Medienkompetenz und der politischen Bildung,

e Sprachen,

f begleitende Rechtsetzung,

g bernjurassische Angelegenheiten,

h Gleichstellung von Frau und Mann,

i *** Archivierung,

k *** Steuerung der Digitalisierung der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion.

← Art. 8 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) Bezeichnung der Direktionen Art. 10 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →