152.010
ADSDDTDD
CH-BE
Art. 7 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Bildungs- und Kulturdirektion
Art. 7 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Bildungs- und Kulturdirektion
1. Die Bildungs- und Kulturdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten
a) Bildung,
b) Kulturförderung und -pflege.