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152.010 ADSDDTDD CH-BE

Art. 5 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Sicherheitsdirektion

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Art. 5 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Sicherheitsdirektion

1. Die Sicherheitsdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten

a) Polizei,

b) Strassen- und Schiffverkehr,

c) Personenstand und Bürgerrecht,

d) Migration,

e) Justizvollzug,

f) Militär,

g) Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,

h) wirtschaftliche Landesversorgung,

i) Sport,

k) Geldspiel.

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