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152.010 ADSDDTDD CH-BE

Art. 4 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Direktion für Inneres und Justiz

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Art. 4 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Direktion für Inneres und Justiz

1. Die Direktion für Inneres und Justiz erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten

a) Beziehungen zur Justiz und Gerichtsorganisation,

b) kirchliche und religiöse Angelegenheiten,

c) Gemeindewesen,

d) Raumplanung,

e) Baupolizei,

f) Kindes- und Erwachsenenschutz,

g) Kinder- und Jugendhilfe,

h) Verwaltungsrechtspflege,

i) Zivil- und Strafrecht,

k) Betreibung und Konkurs,

l) Grundbuch,

m) Handelsregister,

n) Geoinformation und Geodaten-Infrastruktur,

o) Aufsichtsrecht der beruflichen Vorsorge und des Stiftungswesens,

p) Notariats- und Anwaltswesen,

q) kantonale Sozialversicherung,

r) Handänderungssteuern.

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