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152.010 ADSDDTDD CH-BE

Art. 3 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

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Art. 3 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion

1. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion erfüllt die ihr zugeteilten Aufgaben auf folgenden Gebieten

a) Gesundheit,

b) Sozialhilfe,

c) Asylsozialhilfe,

d) Opferhilfe,

e) Integration,

f) Heilmittel,

g) Betäubungsmittel.

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