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152.010 ADSDDTDD CH-BE

Art. 11 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Inkrafttreten

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Art. 11 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

2. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c.2

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