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152.010 ADSDDTDD CH-BE

Art. 1 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) - Bezeichnung der Direktionen

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Art. 1 Dekret über die Aufgaben der Direktionen und der Staatskanzlei und die Direktionsbezeichnungen (ADSD) · Bezeichnung der Direktionen

1. Die Direktionen werden wie folgt bezeichnet

a. Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU),

b. Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI),

c. Direktion für Inneres und Justiz (DIJ),

d. Sicherheitsdirektion (SID),

e. Finanzdirektion (FIN),

f. Bildungs- und Kulturdirektion (BKD),

g. Bau- und Verkehrsdirektion (BVD).

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