Art. 39a Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) - Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise
Art. 39a Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) · Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise
1. Die Verwaltungsregionen und die Verwaltungskreise sind die ordentlichen dezentralen Verwaltungseinheiten des Kantons.
2. Eine Verwaltungsregion umfasst einen oder mehrere Verwaltungskreise und legt die Zuständigkeitsgebiete für die Grundbuchführung und die Durchführung von Schuldbetreibungen und Konkursen fest.
3. Das Kantonsgebiet wird wie folgt in fünf Verwaltungsregionen und in die entsprechenden Verwaltungskreise eingeteilt
a) Verwaltungsregion Berner Jura: Verwaltungskreis Berner Jura,
b) Verwaltungsregion Seeland: Verwaltungskreise Biel/Bienne und Seeland,
c) Verwaltungsregion Emmental-Oberaargau: Verwaltungskreise Emmental und Oberaargau,
d) Verwaltungsregion Bern-Mittelland: Verwaltungskreis Bern-Mittelland,
e) Verwaltungsregion Oberland: Verwaltungskreise Thun, Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli.
4. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu einem Verwaltungskreis wird in Anhang 2 umschrieben.
5. Der Regierungsrat nimmt die infolge der Bildung, der Aufhebung oder des Zusammenschlusses von Gemeinden nötigen Anpassungen im Anhang vor. Er passt den Anhang an, wenn er die Änderung eines Gemeindenamens genehmigt.
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