151.43-1
CH-BE
Art. 8 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz - Beschlüsse
Art. 8 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz · Beschlüsse
Die Beschlüsse basieren auf der solidarischen Zusammenarbeit zwischen den Westschweizer Kantonen.
Wird abgestimmt, so verfügt jeder Kanton über eine Stimme.
Der Vorstand trifft seine Entscheide nach Konsensfindung einstimmig. Stimmenthaltung ist möglich.