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151.43-1 CH-BE

Art. 3 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz - Organisation

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Art. 3 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz · Organisation

1. Die Konferenz umfasst einen Vorstand, eine Präsidentin oder einen Präsidenten und ein ständiges Sekretariat.

2. Der Vorstand besteht aus einem Regierungsmitglied pro WRK-Kanton. Das Verfahren zur Bezeichnung ihres Mitglieds wird von den einzelnen Kantonen selbst geregelt.

3. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Vorstand grundsätzlich für zwei Jahre im Turnus gewählt.

4. Ausserdem wird die Organisation in einem Geschäftsreglement geregelt.

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