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151.43-1 CH-BE

Art. 2 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz - Ziele und Aufgaben

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Art. 2 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz · Ziele und Aufgaben

1. Die Konferenz

a) stellt den Austausch von Informationen und die Koordination unter den Mitgliedskantonen der WRK sicher;

b) stellt den Austausch von Informationen und die Koordination mit den Westschweizer Fachkonferenzen sicher;

c) ermöglicht eine Gesamtschau über die interkantonale Zusammenarbeit insgesamt und schafft die Rahmenbedingungen für die interkantonale Zusammenarbeit in der Westschweiz;

d) vertritt die Interessen der Westschweizer Kantone gegenüber dem Bund, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den anderen Kantonen und den anderen Regionen der Schweiz und Europas.

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