151.43-1
CH-BE
Art. 2 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz - Ziele und Aufgaben
Art. 2 Leitbild der Westschweizer Regierungskonferenz · Ziele und Aufgaben
1. Die Konferenz
a) stellt den Austausch von Informationen und die Koordination unter den Mitgliedskantonen der WRK sicher;
b) stellt den Austausch von Informationen und die Koordination mit den Westschweizer Fachkonferenzen sicher;
c) ermöglicht eine Gesamtschau über die interkantonale Zusammenarbeit insgesamt und schafft die Rahmenbedingungen für die interkantonale Zusammenarbeit in der Westschweiz;
d) vertritt die Interessen der Westschweizer Kantone gegenüber dem Bund, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den anderen Kantonen und den anderen Regionen der Schweiz und Europas.