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CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Inkrafttreten
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.