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CH-BE
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Beitritt
Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Beitritt
1. Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 22-079 veröffentlichten Vereinbarung vom 14. Juni 2022 über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz bei.