151.41-1
CH-BE
Art. 8 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Kosten
Art. 8 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Kosten
1. Zur Deckung der Sekretariatskosten für die IPK und die NWRK entrichten die Konferenzkantone jährliche Pauschalbeiträge an den Kanton Basel-Landschaft.
2. Die NWRK legt die Beträge, die für jeden Kanton gleich hoch sind, jährlich fest.