151.41-1
CH-BE
Art. 6 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Erklärungen
Art. 6 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Erklärungen
1. Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der IPK zur Beschlussfassung vor.
2. Die IPK beschliesst die Erklärungen mit einer 2/3-Mehrheit, wobei aus jedem Kanton mindestens 2 befürwortende Stimmen nötig sind.