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151.41-1 CH-BE

Art. 6 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Erklärungen

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Art. 6 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Erklärungen

1. Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der IPK zur Beschlussfassung vor.

2. Die IPK beschliesst die Erklärungen mit einer 2/3-Mehrheit, wobei aus jedem Kanton mindestens 2 befürwortende Stimmen nötig sind.

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