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151.41-1 CH-BE

Art. 5 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Tagungen

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Art. 5 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Tagungen

1. Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag im Oktober.

2. Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.

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