151.41-1
CH-BE
Art. 5 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Tagungen
Art. 5 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Tagungen
1. Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag im Oktober.
2. Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.