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151.41-1 CH-BE

Art. 10 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Inkrafttreten

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Art. 10 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt am Tag nach Eintreten der Rechtskraft aller Genehmigungsbeschlüsse[1] durch die beteiligten Kantonsparlamente in Kraft.[2]

2. Sie ersetzt die Vereinbarung vom 5. März 2021.

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