151.41-1
CH-BE
Art. 10 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Inkrafttreten
Art. 10 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt am Tag nach Eintreten der Rechtskraft aller Genehmigungsbeschlüsse[1] durch die beteiligten Kantonsparlamente in Kraft.[2]
2. Sie ersetzt die Vereinbarung vom 5. März 2021.