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CH-BE
Art. 9 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Wahlen
Wahlen und Abstimmungen
Art. 9 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Wahlen
1. Die Wahlen finden jeweils zu Beginn der Sitzung vor der Junisession des Grossen Rates statt.
2. Die Wahlen erfolgen geheim. Sie können offen erfolgen, wenn die Deputation dies für jede einzelne Wahl einstimmig beschliesst.
3. Die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident stellt in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat sicher, dass die Wahl- und Stimmunterlagen zu Beginn der Sitzung verfügbar sind.
4. Nacheinander gewählt werden die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident, die Kassierin oder der Kassier, zwei Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sowie zwei Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer.