151.212
CH-BE
Art. 5 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Büro
Organisation
Art. 5 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Büro
Das Büro besteht aus den zwei Mitgliedern des Präsidiums, aus der Kassierin oder dem Kassier sowie aus zwei Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern.
Die Mitglieder des Büros werden von der Deputation für eine einjährige Amtsdauer gewählt. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
Alle aus mindestens drei Mitgliedern bestehenden politischen Gruppierungen müssen im Büro vertreten sein.
Das Büro hat zur Aufgabe, das Präsidium bei der Sitzungsvorbereitung zu unterstützen, die Wahl- und Abstimmungsergebnisse zu ermitteln, die Deputation nach aussen zu vertreten und das Sekretariatspersonal anzustellen.