151.212
CH-BE
Art. 23 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 23 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Inkrafttreten
1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Genehmigung durch die Deputation in Kraft.