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Art. 23 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 23 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Inkrafttreten

1. Diese Geschäftsordnung tritt mit der Genehmigung durch die Deputation in Kraft.

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