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Art. 22 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Aufhebungen

Schlussbestimmungen
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Art. 22 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Aufhebungen

1. Frühere Reglemente werden mit dem Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung aufgeboben.

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