151.212
CH-BE
Art. 19 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Unterschriften
Besondere Bestimmungen
Art. 19 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Unterschriften
1. Die Deputation verpflichtet sich mit der gemeinsamen Unterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten sowie eines Mitglieds des Büros. Vorbehalten sind die Stellvertretungsvorschriften (Art. 4 Abs. 4).