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151.212 CH-BE

Art. 19 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Unterschriften

Besondere Bestimmungen
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Art. 19 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Unterschriften

1. Die Deputation verpflichtet sich mit der gemeinsamen Unterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten sowie eines Mitglieds des Büros. Vorbehalten sind die Stellvertretungsvorschriften (Art. 4 Abs. 4).

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