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Art. 17 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Befugnisse

Finanzen
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Art. 17 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Befugnisse

Die Präsidentin oder der Präsident bzw. die Kassierin oder der Kassier entscheidet über die laufenden Ausgaben, insbesondere über jene im Zusammenhang mit dem Sekretariatsbetrieb, sofern diese nicht 1000 Franken übersteigen.

Die Kassierin oder der Kassier kann selbst über Ausgaben bis zu einem Betrag von 300 Franken entscheiden.

Ausgaben über 1000 Franken werden auf Antrag des Büros durch die Deputation beschlossen.

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