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Art. 12 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Gäste

Sitzungen, Einberufungen, Beschlüsse, Quorum
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Art. 12 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Gäste

1. Die französischsprachigen Regierungsmitglieder, die französischsprachige Vizestaatsschreiberin oder der französischsprachige Vizestaatsschreiber, die Präsidentin oder der Präsident des Bernjurassischen Rats sowie die Präsidentin oder der Präsident des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel werden an die Sitzungen eingeladen.

2. Das Büro kann auf eigene Initiative oder auf Ersuchen Personen einladen, deren Meinung im Zusammenhang mit einem von der Deputation behandelten Geschäft nützlich sein könnte.

3. Gäste im Sinne von Absatz 1 nehmen mit beratender Stimme an den Beratungen teil.

4. Gäste im Sinne von Absatz 2 nehmen nicht an den Beratungen teil.

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