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CH-BE
Art. 11 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels - Sitzungen
Sitzungen, Einberufungen, Beschlüsse, Quorum
Art. 11 Geschäftsordnung der Deputation des Berner Juras und Welschbiels · Sitzungen
1. Die Sitzungen finden in einem dafür vorgesehenen Raum unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
2. Sie finden zwingend in der Woche vor Beginn der Grossratssession, im Prinzip am Dienstagabend, statt. Zusätzliche Sitzungen können bei Bedarf durch das Büro sowie auf Ersuchen einer politischen Gruppierung oder von mindestens drei Deputationsmitgliedern einberufen werden.