151.211
GORGC
CH-BE
Art. 90 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Schriftliches Verfahren
Verfahren im Grossen Rat - Beratung
Art. 90 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Schriftliches Verfahren
1. Interpellationen und Anfragen unterliegen einem schriftlichen Verfahren.
2. Sie werden zusammen mit der Antwort im Internet bei den Sessionsunterlagen veröffentlicht.
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